ATECTA wurde im Jahr 2016 als Einzelunternehmen von Diplom-Chemieingenieur Wendelin Hettler gegründet und im April
2021 in eine GmbH & Co. KG überführt.
Die ATECTA GmbH & Co. KG bietet Beratung im Bereich des Holzschutzes an und vermarktet Holzschutzmittel in
Deutschland und im angrenzenden EU-Ausland.
Wendelin Hettler
Telefon: +49 15170168878
Email: info@atecta.eu
Wendelin Hettler ist seit 1984 im Holzschutz tätig. Bis 2016 nahm er bei der Dr. Wolman GmbH (später BASF
Wolman GmbH) Aufgaben in den Bereichen Forschung, Technische Beratung, Produktzulassung und Marketing &
Vertrieb wahr.
Von 2009 bis 2016 war er als Geschäftsführer für den Bereich Marketing einschließlich der Technischen Beratung
und Produktzulassung verantwortlich.
Er ist seit Jahrzehnten als Experte Mitglied in vielen nationalen und europäischen Normungsgremien im Bereich
Holzschutz.
In den Branchenverbänden der Holzschutzmittelhersteller ist er aktiv in den Entscheidungsgremien
vertreten.
Sein Interesse und seine Unterstützung gilt aber auch den Verbänden der Holzschutzmittelanwender wie dem
europäischen oder dem deutschen Verband der Kesseldruckimprägnierer (WEI oder DHV) und dem Deutschen Holz- und
Bautenschutzverband (DHBV).
Holzschutzmittel verarbeitende Imprägnier- oder Sägewerke fallen heute in den Regelungsbereich vieler Gesetze und
Verordnungen. Beispielhaft seien hier die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(AwSV), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.
BImSchV) in Verbindung mit der IE-Richtlinie und die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) genannt.
Die ATECTA GmbH &Co. KG kann aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen im Bereich des Holzschutzes und der
detaillierten Kenntnisse der für Holzschutzmittelanwender relevanten Gesetze und Verordnungen Imprägnier- und
Sägewerke eine unterstützende Beratung anbieten.
Farbloses, wasserverdünnbares Emulsionskonzentrat auf Basis von Permethrin zur Bekämpfung holzzerstörender
Insekten wie Hausbock (Hylotrupes), gemeiner Nagekäfer-Holzwurm (Anobium) und Splintholzkäfer (Lyctus).
Holzschutz nach DIN 68 800 Teil 4.
ATECTA® IC-100 wurde nach den Anforderungen der Biozid - Verordnung 528/2012/EU umfassend bewertet und 2019
für die bekämpfende und vorbeugende Behandlung von Holz gegen holzzerstörende Insekten und Termiten
zugelassen.
BAuA-Zulassungsnummer: DE-0014304-02-0001-08
Flüssiges, wasserverdünnbares Bekämpfungsmittel gegen holzzerstörende Insekten auf Basis von Permethrin und
Propiconazol. Holzschutz nach DIN 68 800 Teil 4. Gleichzeitig vorbeugend gegen holzzerstörende Pilze und
Insekten.
ATECTA ICF-100 kombiniert die Wirksamkeit zweier national und europäisch zugelassener Holzschutzmittel.
BAuA-Registriernummer: N-80295
Flüssiges, wasserverdünnbares Emulsionskonzentrat auf Basis von 3-Jod-2-propinyl butylcarbamat (IPBC) mit bekämpfender Wirkung gegen Hausschwamm im Mauerwerk. Holzschutz nach DIN 68 800 Teil 4.
Zur Schwammsanierung bei allen Arten von Mauerwerk vor allem in Altbauten und Kellerräumen, durch Streichen, Niederdruck-Sprühen, Bohrlochtränkung, Injektion oder im Schaumverfahren.
ATECTA MC-5 kann auch zum Schutz von Baumaterialien vor Schimmel verwendet werden.
BAuA-Registriernummer: N-105729
Holzschutzgranulat auf Basis von Dazomet für den Nachschutz im Inneren von Masten aus Holz gegen Pilzbefall
(Innenfäule).
Kann eine vorhandene Pilzinfektion im Mastinneren abtöten und vorbeugend vor holzzerstörenden Pilzen schützen.
BAuA-Zulassungsnummer: DE-2014-MA-08-00001